Betriebsberatung
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| 1. | für Beratungen, die ab 1. Januar 2012 begonnen wurden |
| Richtlinien über die Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen vom 1. Dezember 2011 | |
| 2. | für Beratungen, die vor dem 1. Januar 2012 begonnen wurden |
| (hier müssen noch die Originalunterlagen per Post nachgeschickt werden.) | |
| Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom 27. Juni 2008 |
Die Bundesbetriebsberatungsstelle nimmt Ihren Förderantrag zur Betriebsberatung entgegen. Über diese Homepage können Sie online den Antrag stellen.
Informationen zu Beratern finden Sie im Beraterportal unter www.beratungsfoerderung.info
.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung und mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die zusammen mit einem Partnerunternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro erwirtschafteten oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erreichen.
Nicht gefördert werden Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater oder –Prüfer arbeiten und Unternehmen in einem beginnenden Insolvenzverfahren.
Was wird gefördert?
Gefördert wird, in 3 Gruppen unterteilt, zunächst die allgemeine Beratung über wirtschaftliche, technische, finanzielle, personelle und organisatorische Probleme der Unternehmensführung und zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems. Darüber hinaus spezielle Beratungen im Bereich Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung, Fachkräftesicherung, Compliance, Arbeitsschutz und Unternehmensübergabe. Die besonderen Beratungen wie Umweltschutz-, Unternehmerinnen-, Familienfreundlichkeits-, Migranten- und Integrationsberatungen schließen die Untergliederung in 3 Gruppen ab.
Nicht gefördert werden Existenzgründer, Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen inkl. Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden, deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen oder Gestaltung von Werbematerialien oder Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten oder gutachterliche Stellungnahmen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung besteht in Form eines Beratungszuschusses zu den Beratungskosten. Hierzu gehören neben dem Honorar auch Reisekosten, allerdings nicht die Umsatzsteuer.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent im Geltungsbereich der alten Bundesländer, in allen anderen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer), höchstens jedoch 1.500 Euro je Beratung. Je Antragssteller können innerhalb der Geltungsdauer mehrere in sich abgeschlossene und thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden, pro Beratungsart jeweils bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro. Diese Kontingentregelung führt dazu, dass somit für die Inanspruchnahme von allgemeinen, speziellen und besonderen Beratungen insgesamt Zuschüsse bis zu 9.000 Euro je Antragssteller bewilligt werden.
Wie erfolgt die Förderung?
Anträge auf eine Förderung können seit 1. Januar 2012 nur noch hier online
gestellt werden.
Die Anträge müssen binnen dreimonatiger Frist nach Abschluss der Beratung mit allen Anlagen bei der Bundesbetriebsberatungsstelle gestellt sein. Für Beratungen, die vor dem 1. Januar 2012 begonnen wurden, müssen die vollständigen Antragsunterlagen (mit Beratungsbericht, Beraterrechnung, Kontoauszug als Zahlungsnachweis) innerhalb dieser Frist in Papierform bei der BBG eingegangen sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, deren "De-minimis"-Beihilfen der letzten drei Steuerjahre bereits den Gesamtbetrag von 200.000 Euro überschreiten. Für Unternehmen aus dem Straßentransportsektor gilt der Gesamtbetrag von 100.000 Euro.
Rechtsgrundlage für die Beratungsförderung ist die
Richtlinie über die Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen vom 1. Dezember 2011
.
Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union kofinanziert.
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