Schulungen & Seminare
Sie führen Schulungen und Workshops für Unternehmer und Existenzgründer durch?
Dann lassen Sie sich doch bei der Finanzierung Ihrer Aktivitäten behilflich sein. 50 Euro pro Schulungsstunde bei mindestens 6-stündiger Schulungsdauer ist als Bundeszuschuss möglich. Für eine in sich geschlossene Veranstaltung wird höchstens ein Zuschuss von 1.200 Euro gewährt. Bei einem Workshop beträgt der Zuschuss maximal 300 Euro pro Teilnehmer.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Veranstalter von Informations- und Schulungsveranstaltungen, Organisationen der Wirtschaft (Kammern und Verbände) sowie Beratungsunternehmen und selbständige Berater, die spezielle Führungs- und Fachkräfteseminare für Unternehmerinnen und Unternehmer und/oder Existenzgründerinnen und Existenzgründer anbieten oder Workshops für Existenzgründer, Unternehmer oder Führungskräfte.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Informations- und Schulungsveranstaltungen zu Aspekten der Existenzgründung, allen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen, organisatorischen, personellen, rechtlichen und steuerlichen Problemen der Unternehmensführung sowie der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Dies sind beispielsweise Marketingstrategien, Personalführung, Unternehmensführung, Organisationsentwicklung, EDV, Qualitätsmanagement. Des weiteren Themen zum Umwelt- und Arbeitsschutz und zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen am Arbeitsplatz. Workshops in denen ein individueller Businessplan erarbeitet oder fortgeschrieben wird.
Nicht gefördert werden hingegen Versicherungsschulungen oder Schulungen, die den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zum Ziel haben oder in Zusammenarbeit mit Herstellern oder Dienstleistern dieser Waren und Dienstleistungen durchgeführt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Veranstaltungsstunde, mit mindestens 6 Stunden einschließlich Pausen und zwischen 7 und 20 Teilnehmern, kann ein Zuschuss in Höhe von 50 Euro gewährt werden. Je Teilnehmer und je 6 Veranstaltungsstunden ist ein Mindestteilnahmebeitrag von 10 Euro zu erbringen. Maximal können 24 Veranstaltungsstunden mit einer Summe von 1.200 Euro gefördert werden. Die Förderung setzt voraus, dass Sie eine Kostendeckungslücke durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar darstellen. Workshops werden bei mindestens 4 bis maximal 6 Teilnehmern mit maximal 300 Euro je Teilnehmer gefördert, wenn die Teilnahmegebühr mindestens 150 Euro beträgt.
Wie erfolgt die Förderung?
Anträge auf eine Förderung können seit 1. Januar 2012 nur noch hier online
gestellt werden.
Spätestens einen Monat nach Veranstaltungsende muss der Förderantrag bei der Bundesbetriebsberatungsstelle gestellt sein.
Ein Zuschuss wird nur bei Vorliegen einer Deckungslücke gewährt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Teilnehmende aus Unternehmen, deren "De-minimis"-Beihilfen der letzten drei Jahre bereits den Gesamtbetrag von 200.000 EURO überschreiten, bei Unternehmen aus dem Straßentransportsektors gilt der Gesamtbetrag von 100.000 EURO.
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Förderung unternehmerischen Know-hows durch Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops vom 1. Dezember 2011
.
Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union kofinanziert.
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