Betriebsberatung
Ein starker Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Die Unternehmen müssen sich vielfältigen Anforderungen stellen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu stärken. Die Beratung von Unternehmensgründungen, bestehenden Unternehmen sowie von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steht dabei im Mittelpunkt des neuen Programms zur Förderung unternehmerischen Know-hows.
Ziel des Programms ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigung und die Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen oder wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern. Beratung ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung des unternehmerischen Know-hows von KMU und von Angehörigen der Freien Berufe. Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.
Die BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH mit Sitz beim Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) in Berlin unterstützt die Beratung und Förderung von KMU, indem sie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Leitstelle Förderanträge zur Unternehmensberatung bearbeitet.
Achtung: Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um zwei Jahre verlängert. Mit der Richtlinienverlängerung wird für Sie die Möglichkeit eingeräumt, noch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendifinition) können zwei Zuschüsse beantragen.
Was ist die Grundlage der Förderung?
Wer wird gefördert?
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden?
Wie hoch ist die Förderung?
Wie erfolgt die Förderung?
TIPP
Bei Fragen zum Förderprogramm können Sie sich gerne an die BBG GmbH wenden. Eine Übersicht über die regionalen Ansprechpartner finden Sie unter Regionalpartner.